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2014-03-12 10:33:00
Beschäftigungsinitiative 2023/2024 – AMS Österreich
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Betriebliche Neueinstellung von arbeitsuchenden Personen über 50 Jahre,

  • die seit mindestens 90 Tagen beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind oder
  • deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert sind oder
  • deren Beschäftigungschancen wegen längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (z. B. WiedereinsteigerInnen) erschwert sind.
  • Alle ArbeitgeberInnen
  • ausgenommen AMS, der Bund,politische Parteien, Clubs politischer Parteien sowie radikale Vereine

Die neu eingestellte Arbeitskraft muss

  • älter als 50 Jahre und
  • seit mindestens 90 Tage arbeitslos sein oder
  • ihre Chancen auf Arbeit sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder
  • ihre Chancen auf Arbeit sind erschwert, weil sie länger nicht gearbeitet hat, z. B. WiedereinsteigerInnen

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Lohnkosten.

Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt altersabhängig für

  • Frauen zwischen 50 und 54 Jahren
    • unter 30 Wochenstunden für vier Monate 50 %
    • ab 30 Wochenstunden für vier Monate  60 %
  • Männer zwischen 50 und 54 Jahren
    • für drei Monate 30 %
  • Frauen ab 55 Jahren und älter
    • zwei Monate 100 % und zwei Monate 60 %
  • Männer ab 55 Jahren und älter
    • zwei Monate 100 % und ein Monat 30 %

Bemessungsgrundlage: Für die Berechnung der Förderung wird das laufende Bruttoentgelt herangezogen, ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersatz, erfolgsabhängige Entgeltbestandteile, Sachbezüge etc.

Arbeitsmarktservice Ö (AMS Ö)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS Ö sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn vor Beginn des Arbeitsverhältnisse mit dem/der zuständigen BeraterIn der Regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt (eAMS-Konto für Unternehmen).

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Personen mit Behinderung, Frauen
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