Neueinstellung von arbeitsuchenden Personen über 50 Jahre,
- die seit mindestens 90 Tagen beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind oder
- deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert sind oder
- deren Beschäftigungschancen wegen längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (z. B. WiedereinsteigerInnen) erschwert sind.
- Alle ArbeitgeberInnen
- ausgenommen AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund
Die Arbeitskraft muss älter als 50 Jahre sein und
- seit mindestens 90 Tage arbeitslos sein oder
- ihre Chancen auf Arbeit sind wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert oder
- ihre Chancen auf Arbeit sind erschwert, weil sie länger nicht gearbeitet hat, z. B. WiedereinsteigerInnen
Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Lohnkosten.
Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt für
- Frauen: im ersten Monat 100 %, vom zweiten bis fünften Monat 66,7 % der Bemessungsgrundlage
- Männer: vier Monate 40 % der Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage: Für die Berechnung der Förderung wird das laufende Bruttoentgelt herangezogen, ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersatz, erfolgsabhängige Entgeltbestandteile, Sachbezüge etc. zuzüglich einer Pauschale von 50 % für Nebenkosten.
Arbeitsmarktservice Ö (AMS Ö)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS Ö sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn vor Beginn des Arbeitsverhältnisse mit dem/der zuständigen BeraterIn der Regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.