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2014-12-02 12:19:00
AK Bgld – Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg
Burgenland
  • Ausbildung an berufsbildenden Schulen (BMS, BHS)
  • Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung (z. B. Berufsreifeprüfung)
  • Qualifikationserwerb zum Besuch einer Fachhochschule

Hinweis: Nicht gefördert werden Ausbildungen an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Polytechnischen Lehrgängen, sowie Weiterbildungskurse und Lehrgänge zur Erlangung der Meisterprüfung.

Auch Klassenwiederholungen werden nicht gefördert.

  • SchülerInnen weiterführender berufsbildender Schulen ab der 9. Schulstufe im 2. Bildungsweg
  • TeilnehmerInnen an einem Vorbereitungslehrgang für die Erlangung der Reifeprüfung bzw. der Qualifikation zum Besuch einer Fachhochschule
  • zur Arbeiterkammer Burgenland zugehörige DienstnehmerInnen und deren auch nicht kammerzugehörige Ehegatten
  • Antragstellende DienstnehmerIn muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein.
  • bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
    • Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 3.092,41 EUR brutto pro Monat
    • Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 3.525,35 EUR brutto pro Monat
  • Erhöhung um 14 Prozentpunkte für jedes weitere Kind, das bis zum 26. Geburtstag keine Familienbeihilfe bezieht jedoch ein Studium absolviert.
  • Bei Nachweis der Gewährung eines AlleinverdienerInnen-/AlleinerzieherInnenabsetzbetrags erhöht sich die Einkommensgrenze zudem um 12 %.
  • Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.

Ausbildungsförderung

  • monatlich 40,00 EUR für 10 Monate
  • Die Auszahlung von 400,00 EUR erfolgt einmalig im laufenden Schuljahr.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopt
Tel.: 02682/740-3113

Antragstellung im laufenden Lehrjahr mittels Online-Formular,da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.

Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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