Ausbildung an berufsbildenden Schulen (BMS, BHS), Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung (z. B. Berufsreifeprüfung) und Qualifikationserwerb zum Besuch einer Fachhochschule.
Hinweis: Nicht gefördert werden Ausbildungen an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Polytechnischen Lehrgängen, sowie Weiterbildungskurse und Lehrgänge zur Erlangung der Meisterprüfung.
Auch Klassenwiederholungen werden nicht gefördert.
Die Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg beträgt pro Schuljahr 350,00 EUR und wird einmalig im laufenden Schuljahr ausbezahlt.
Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
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Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Jutta Bellosits
Tel.: 02682/740-3113
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Der Antrag muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.
Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.