Einreichung nach Ausbildungsbeginn möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Beginn der Aus- und Weiterbildung
Der Ausbildungnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung vorzulegen.
Bei Studiengängen erfolgt die Auszahlung in zwei Teilen: 50 % nach Abschluss der halben Studienzeit, die restlichen 50 % nach Ausbildungsende.