id
date time
2014-09-09 12:57:00
AMS-Beihilfe für Arbeitserprobung/-training
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Unterstützung während der Arbeitserprobung/dem Arbeitstraining in Betrieben und Einrichtungen (ausgenommen AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und Unternehmen im Ausland) als Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Gefördert werden können:

  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Unterkunft (Nächtigung)
  • Verpflegung

Arbeitserprobung: das Unternehmen prüft die fachliche und persönliche Eignung für eine bestimmte Arbeit. Ziel ist eine Festanstellung. Eine Arbeitserprobung kann bis zwischen ein und vier Wochen dauern.

Arbeitstraining: Ziel ist es, Berufserfahrung zu sammeln und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Beim Arbeitstraining zum Erwerb von berufspraktischen/-typischen Erfahrungen als Voraussetzung für einen Ausbildungsabschluss entspricht die Dauer des Arbeitstrainings den diesbezüglichen Ausbildungsregelungen. Die Dauer eines Arbeitstrainings liegt zwischen ein und zwölf Wochen.

Eine Arbeitserprobung bzw. ein Arbeitstraining muss über das AMS organisiert werden.

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern und auch Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Bundeslandes oder einer Region.

  • AbsolventInnen von Ausbildungen ohne einschlägige Berufserfahrung
  • arbeitslose Personen, die über die Arbeitserprobung/das Arbeitstraining (wieder) Anschluss an den Arbeitsmarkt finden möchten

TIPP: Die/der FörderungswerberIn sollte sich vor einer Arbeitserprobung oder einem Arbeitstraining unbedingt folgende Fragen stellen – z. B.: Welche Branche interessiert mich? In welcher Branche habe ich eine langfristige Perspektive? Will ich in einem kleinen oder großen Unternehmen arbeiten? Gibt es solche Unternehmen in meiner Region?

Arbeitserprobung oder ein Arbeitstraining helfen der geförderten Person, eine Arbeit zu finden.

Beispiele: Die/der FörderwerberIn...

  • erhält immer wieder Absagen, weil sie/er keine praktische Erfahrung in ihrem/seinem Beruf vorweisen kann.
  • ist für ein Unternehmen interessant, aber das Unternehmen möchte sich im Rahmen einer Arbeitserprobung oder einem Arbeitstraining von Qualifikationen und Engagement überzeugen.
  • möchte ein Unternehmen von Qualifikationen und Engagement überzeugen.
  • muss für den Ausbildungsabschluss praktische Erfahrungen nachweisen.
  • Die Beihilfe entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge) zur Deckung des Lebensunterhalts.
  • Die/der FörderungswerberIn ist während des Beihilfenbezugs kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Von den Reisekosten übernimmt das AMS bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten.
  • Auch Unterkunft und Verpflegung werden gefördert.

Die Beihilfen werden für die Dauer der Arbeitserprobung (bis zu vier Wochen, also 28 Kalendertage) / des Arbeitstrainings (bis zu zwölf Wochen, also 90 Kalendertage) gewährt.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Beihilfe ist an ein persönliches Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle gebunden oder kann über das persönliche eAMS-Konto beantragt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo