Unterstützung während der Arbeitserprobung/dem Arbeitstraining in Betrieben und Einrichtungen (ausgenommen AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine und Unternehmen im Ausland) als Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Gefördert werden können:
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
- Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Unterkunft (Nächtigung)
- Verpflegung
Arbeitserprobung: das Unternehmen prüft die fachliche und persönliche Eignung für eine bestimmte Arbeit. Ziel ist eine Festanstellung. Eine Arbeitserprobung kann bis zwischen ein und vier Wochen dauern.
Arbeitstraining: Ziel ist es, berufstypische Arbeitsaufgaben zu trainineren, Berufserfahrung zu sammeln und so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Beim Arbeitstraining zum Erwerb von berufspraktischen Erfahrungen als Voraussetzung für einen Ausbildungsabschluss entspricht die Dauer des Arbeitstrainings den diesbezüglichen Ausbildungsregelungen. Die Dauer eines Arbeitstrainings liegt zwischen ein und zwölf Wochen.
Eine Arbeitserprobung bzw. ein Arbeitstraining muss über das AMS organisiert werden.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern und auch Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.