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2013-11-28 16:55:00
Lehre mit Matura im Rahmen der ArbeitnehmerInnenförderung BGLD
Burgenland

Lehre mit Reifeprüfung im Rahmen der ArbeitnehmerInnenförderung durch teilweise Refundierung der Lohnkosten an den Lehrbetrieb für die Zeit des Besuchs des Vorbereitungslehrgangs:

  • Absolvierung des Vorbereitungslehrgangs für die Berufsreifeprüfung parallel zur Lehrausbildung über einen Zeitraum von vier Jahren (derzeit an den Weiterbildungseinrichtungen WIFI Eisenstadt, BUZ Neutal und BFI Oberwart angeboten)
  • Der Einstieg ist für Lehrlinge im ersten Lehrjahr und im zweiten Lehrjahr möglich. Die Ausbildung ist für alle Jugendliche offen und kostenlos.
  • Die Ausbildung dauert insgesamt 900 Stunden, zusätzlich wird die/der SchülerIn in 15 Coaching-Stunden betreut.
  • Burgenländischen Lehrberechtigte gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz idgF und von Ausbildungseinrichtungen gemäß § 30 Berufsausbildungsgesetz idgF (z. B. BFI, BUZ, Jugend am Werk, etc) für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz und/oder Ausbildungsplatz im Burgenland
  • Das Land Burgenland behält sich vor, in Ausnahmefällen auch nichtburgenländische Lehrberechtigte und Ausbildungseinrichtungen zu fördern.
  • Ausbildungsplatz im Burgenland
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Verlängerung der Lehrzeit für Berufe mit einer Ausbildungsdauer von weniger als vier Jahren
  • Für die Jugendlichen und Lehrbetriebe fallen weder Gebühren noch Kosten für die Lehrmittel an. Gefördert werden die Trägerorganisationen (WIFI, BUZ und bfi)
  • Die Förderung ist von der Dauer der Ausbildungszeit abhängig.
    • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 2 Jahren: Lehrzeitverlängerung um vier Monate: 1. Jahr 500,00 EUR; bei Abbruch: 250,00 EUR / 2. Jahr + vier Monate Lehrzeitverlängerung 1.000,00 EUR; bei Abbruch: 500,00
    • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 2,5 Jahren: Lehrzeitverlängerung um fünf Monate: 1. und 2. Jahr jeweils 500,00 EUR; bei Abbruch: 250,00 EUR / letztes halbes Jahr + fünf Monate Lehrzeitverlängerung 1.000,00 EUR; bei Abbruch: 500,00 EUR
    • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 3 Jahren: Lehrzeitverlängerung um sechs Monate: 1. bis 3. Jahr jeweils 500,00 EUR; bei Abbruch: 250,00 EUR / sechs Monate Lehrzeitverlängerung: 1.000,00 EUR; bei Abbruch: 500,00 EUR
    • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 3,5 Jahren: Lehrzeitvelrängerung um sechs Monate: 1. bis 3. Jahr jeweils 500,00 EUR; bei Abbruch: 250,00 EUR / letztes halbes Jahr + sechs Monate Lehrzeitverlängerung 1.000,00 EUR; bei Abbruch: 500,00 EUR
    • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 4 Jahren: keine Lehrzeitverlängerung notwendig: 1. bis 3. Jahr jeweils 500,00 EUR; bei Abbruch: 250,00 EUR / 4. Jahr 1.000,00 EUR; bei Abbruch: 500,00 EUR
  • Bei Abbruch kann eine Förderung nur erfolgen, wenn mehr als 50 % der vorgesehenen Reifeprüfungslehrgangseinheiten absolviert wurden.
  • Bei späterem Einstieg wird die Lehrzeit aliquot verlängert. Die Förderung entfällt in diesem Fall für bereits absolvierte Lehrjahre.

Amt der Burgenländische Landesregierung
Abteilung 6 - Gesundheit und Soziales
HR Soziale - Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057-600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: www.burgenland.att

Antragstellung nach Abschluss des jeweiligen Lehrgangsjahres über die Bildungseinrichtung, die den Reifeprüfungslehrgang anbietet, bis spätestens 31.01.

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