Einreichung des Antrages vor Antritt des Studien- bzw. Forschungsaufenthalts im Ausland
Der Förderungsbetrag wird nach Abschluss des Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Ausland aufgrund einer ordnungsgemäßen Abrechnung ausbezahlt, die innerhalb von acht Wochen nach Beendigung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes zu erfolgen hat. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Abrechnungszeitraumes bis längstens zu einem halben Jahr möglich.
In begründeten Ausnahmen kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des zugesagten Förderbetrages erfolgen.