Studien- und Forschungsaufenthalte von Studierenden und graduierten AkademikerInnen an wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland: Dabei kann es sich z. B. um Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, sonstige öffentlich anerkannte Forschungszentren, Bibliotheken, Archive, Museen, Krankenhäuser und andere wissenschaftliche Sammlungen sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen handeln.
Stipendium
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung
Landhaus
6901 Bregenz
Tel.: 05574/511-22205
Fax: 05574/511-922295
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vorarlberg.at/wissenschaft
Einreichung des Antrages vor Antritt des Studien- bzw. Forschungsaufenthalts im Ausland
Der Förderungsbetrag wird nach Abschluss des Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Ausland aufgrund einer ordnungsgemäßen Abrechnung ausbezahlt, die innerhalb von acht Wochen nach Beendigung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes zu erfolgen hat. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Abrechnungszeitraumes bis längstens zu einem halben Jahr möglich.
In begründeten Ausnahmen kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des zugesagten Förderbetrages erfolgen.