Anspruchsberechtigte:a) Kinder, wenn mindestens ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol AK-zugehörig ist und entweder Arbeiterkammerumlage in Tirol entrichtet oder in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig warb) Kinder von ehemaligen AK-zugehörigen PensionistInnenc) Lehrlinge, die vor Ausbildungsbeginn in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig waren
Kinder von (ehemaligen) AK-Mitgliedern a)+b)
Lehrlinge, die vor Ausbildungsbeginn in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre arbeiterkammerumlagepflicht waren c)
Kammer für Arbeiter und Angestellte für TirolBildungspolitische AbteilungMaximilianstraße 7 6010 Innsbruck Tel.: 0800/22 55 22-1515 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: http://www.ak-tirol.com
Einreichtfrist ist der 31.08. des laufenden Ausbildungsjahres (beginnend mit 01.09. des Vorjahres).
Pro Ausbildungsjahr kann nur ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden.
Eine Antragstellung für ein zurückliegendes Ausbildungsjahr ist nicht möglich.