Anspruchsberechtigte:
a) Kinder, wenn mindestens ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol AK-zugehörig ist und entweder Arbeiterkammerumlage in Tirol entrichtet oder in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig war
b) Kinder von ehemaligen AK-zugehörigen PensionistInnen
c) Lehrlinge, die vor Ausbildungsbeginn in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig waren
Kinder von (ehemaligen) AK-Mitgliedern a)+b)
Lehrlinge, die vor Ausbildungsbeginn in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre arbeiterkammerumlagepflicht waren c)
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Bildungspolitische Abteilung
Maximilianstraße 7
6010 Innsbruck
Tel.: 0800/22 55 22-1515
Fax: 0512/53 40-1559
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ak-tirol.com
Einreichtfrist ist der 31.08. des laufenden Ausbildungsjahres (beginnend mit 01.09. des Vorjahres).
Pro Ausbildungsjahr kann nur ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden.
Eine Antragstellung für ein zurückliegendes Ausbildungsjahr ist nicht möglich.