Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen, die an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2024 bis Juli 2025 erstellt und bereits approbiert wurden sowie einen engen thematischen Bezug zum Aufgabenbereich der AK (mögliche Themenbereiche) haben.