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2014-03-12 17:12:00
Schaffung und Adaptierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung – Sozialministeriumservice
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Adaptierung und Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze durch DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderung eingestellen, zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufnehmen oder das Beschäftigungsverhältnis ohne Verwendung auf einem geeigneten Arbeitsplatz enden würde.

Weitere Zuschüsse und Sachleistungen sind möglich für:

  • Behindertengerechte Adaptierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (z. B. die Beschaffung und Instandsetzung von die Behinderung ausgleichenden technischen Arbeitshilfen)
  • Schulungs- und Ausbildungskosten (für externe Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen)

DienstgeberInnen, welche Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte MitarbeiterInnen schaffen bzw. adaptieren

  • Neubegründung eines Dienstverhältnisses oder Absolvierung einer Berufsausbildung bzw. Arbeitsplatzsicherung (aufrechtes Dienstverhältnis)
  • Adaptierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Die/der DienstgeberIn hat sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten zu beteiligen.

HINWEIS:

  • Für nicht in Beschäftigung stehende Menschen mit Behinderung kann zur Erlangung eines Arbeitsplatzes eine Integrationsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten gewährt werden.
  • Zuschüsse für ab dem 01.01.2012 neu begründete Dienst- und Lehrverhältnisse fallen in die Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice ("Eingliederungsbeihilfe")

Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderung

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
  • Für externe Schulungen und Weiterbildung können behinderungsbedingt anfallende Kosten durch das Sozialministeriumservice getragen werden.
  • Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes oder für eine Verbesserung beruflicher Aufstiegschanchen, können weiters Kosten notwendiger externer Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 50 % ersetzt werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
  • Sollten gehörlose Menschen oder Personen die einer Begleitperson bedürfen an einer Schulung oder Weiterbildung teilnehmen (müssen), können die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen oder die Begleitperson auf Antrag vom Sozialministeriumservice übernommen werden.

Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at

Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.

Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0

Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.

Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.

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