Adaptierung und Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze durch DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderung eingestellen, zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufnehmen oder das Beschäftigungsverhältnis ohne Verwendung auf einem geeigneten Arbeitsplatz enden würde.
Weitere Zuschüsse und Sachleistungen sind möglich für:
DienstgeberInnen, welche Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte MitarbeiterInnen schaffen bzw. adaptieren
HINWEIS:
Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderung
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.
Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.