Antragstellung im laufenden Lehrjahr mittels Online-Formular durch Eltern/Elternteil bzw. Lehrling älter als 18 Jahr mit eigenem Wohnsitz frühestens zwei Monate ab Beginn des Lehrverhältnisses.
Der Antrag kann jedoch pro Kind und Förderperiode immer nur von einem Elternteil gestellt werden. Bei geschiedenen Eltern kann den Antrag auf Beihilfe für das Kind nur der sorgepflichtige Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, stellen.
Die Antragstellung muss für jedes Lehrjahr neuerlich erfolgen.
Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.