Absolvierung einer Lehre in Österreich
Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopf
Tel.: 02682/740-3113
Antragstellung durch Eltern/Elternteil bzw. Lehrling älter als 18 Jahr mit eigenem Wohnsitz frühestens zwei Monate ab Beginn des Lehrverhältnisses.
Die Antragstellung muss für jedes Lehrjahr neuerlich erfolgen.
Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.