Die Einreichfristen für Anträge variieren je nach Stipendium.
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium: ganzjährig nach dem Aufenthaltsende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts
Bachelor- und Masterstudium: maximal drei Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres oder bei bereits abgeschlossenem Studium maximal drei Monate ab dem Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids
Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium: maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes
Postgraduale Forschungstätigkeit: maximal drei Monate nach Beendigung des Zeitraums, für den der Antrag gestellt wird
Kongress- und Konferenzteilnahme: ganzjährig nach dem Kongress-/Konferenzende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts
Exzellenzstipendium Studium: vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
Exzellenzstipendium Forschung: vor Antritt des Forschungsaufenthaltes
HINWEIS: Eine Antragstellung bzw. auch die Nachreichung von Dokumenten für ein Stipendium sind nur mehr ausschließlich ONLINE (nach vorangegangener Registrierung) möglich!