Auslandsstipendien im Überblick:
Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert! Dazu zählen z. B. Masterlehrgänge zur Weiterbildung und „professional degrees“ wie MBA oder LLM-Programme.
Studierende mit Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in NÖ
Auslandssemester und Auslandspraktika
Bachelor- und Masterstudium
Auslandsaufenthalt PhD
PhD-Studium
Postgraduale Forschungstätigkeit
Kongress- und Konferenzteilnahme
Exzellenzstipendium Studium
Exzellenzstipendium Forschung
Auslandssemester und Auslandspraktika
Bachelor- und Masterstudium
Auslandsaufenthalt PhD
PhD-Studium
Postgraduale Forschungstätigkeit
Kongress- und Konferenzteilnahme
Exzellenzstipendium Studium
Exzellenzstipendium Forschung
Stipendien
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium / Bachelor- und Masterstudium / Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium / Postgraduale Forschungstätigkeit
Forderhöhe gestaffelt nach Aufenthaltsdauer
Kongress- und Konferenzteilnahme
Exzellenzstipendium Studium
max. 20.000,00 EUR für 12 bis maximal 48 Monate
Exzellenzstipendium Forschung
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at
Die Einreichfristen für Anträge variieren je nach Stipendium.
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium: ganzjährig nach dem Aufenthaltsende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts
Bachelor- und Masterstudium: maximal drei Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres oder bei bereits abgeschlossenem Studium maximal drei Monate ab dem Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids
Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium: maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes
Postgraduale Forschungstätigkeit: maximal drei Monate nach Beendigung des Zeitraums, für den der Antrag gestellt wird
Kongress- und Konferenzteilnahme: ganzjährig nach dem Kongress-/Konferenzende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts
Exzellenzstipendium Studium: vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
Exzellenzstipendium Forschung: vor Antritt des Forschungsaufenthaltes
HINWEIS: Eine Antragstellung bzw. auch die Nachreichung von Dokumenten für ein Stipendium sind nur mehr ausschließlich ONLINE (nach vorangegangener Registrierung) möglich!