Hervorragende Studienleistungen und Studium in Mindeststudienzeit an Universitäten und Fachhochschulen
Studierende und AbsolventInnen mit hervorragenden Studienleistungen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt
Da die Leistungsstipendien autonom von der jeweiligen Bildungseinrichtung, also Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniveritäten und Theologischen Lehranstalten (und nicht von der Stipendienstelle!) vergeben werden, sind folglich sehr individuelle Anforderungen möglich: z. B.
Stipendium
Nähere Informationen sind bei der jeweiligen Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) erhältlich.Als Grundlage für die Auszahlung wird oft die Studiengebühr (363,36 EUR) herangezogen. In einzelnen Fällen kann sich der Förderbetrag auf bis zu 1.500,00 EUR belaufen.
Bildungseinrichtungen und Studienbeihilfenbehörde der jeweiligen Bundesländer:Internet: http://www.studienwahl.at bzw. http://www.stipendium.at
Hinweis: Der Antrag ist nicht bei der Stipendienstelle, sondern bei der jeweiligen Bildungseinrichtung einzureichen!
Leistungsstipendien werden meist im Oktober für das vorhergehende Studienjahr ausgeschrieben (d. h. ein Antrag kann frühestens im zweiten Semester gestellt werden bei Studienbeginn im Sommersemester und spätestens bis zwei Semester nach dem Abschluss des Studiums).