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date time
2014-03-12 15:34:00
Leistungsstipendium an Hochschulen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Hervorragende Studienleistungen und Studium in Mindeststudienzeit an Universitäten und Fachhochschulen

Studierende und AbsolventInnen mit hervorragenden Studienleistungen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt

Da die Leistungsstipendien autonom von der jeweiligen Bildungseinrichtung, also Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniveritäten und Theologischen Lehranstalten (und nicht von der Stipendienstelle!) vergeben werden, sind folglich sehr individuelle Anforderungen möglich: z. B.

  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der Studienbeihilfe, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich
  • Einbezogen wird immer das ganze Studienjahr (also von 01.10. bis 30.09.)
  • Der/die Studierende muss insgesamt mindestens 20 Semesterstunden absolviert haben (Ausnahme: bei Diplomarbeit reichen weniger Semesterstunden ).
  • Der Notendurchschnitt sollte 1,8 oder weniger betragen (Achtung: Negative Prüfungen werden auch gezählt!)
  • Bei Studienabschluss: Die Diplomarbeit/Dissertation muss schriftlich mit einem "Sehr Gut" und mündlich zumindest mit einem "Gut" bewertet worden sein.
  • Es gibt zusätzliche Regelungen für Studierende ohne österreichische Staatsbürgerschaft
  • Der/die Studierende muss in Mindeststudienzeit + Toleranzsemester studieren bzw. studiert haben (Ausnahmen sind z. B. eine schwere Krankheit oder Schwangerschaft).

Stipendium

Nähere Informationen sind bei der jeweiligen Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) erhältlich.
Als Grundlage für die Auszahlung wird oft die Studiengebühr (363,36 EUR) herangezogen. In einzelnen Fällen kann sich der Förderbetrag auf bis zu 1.500,00 EUR belaufen.

Bildungseinrichtungen und Studienbeihilfenbehörde der jeweiligen Bundesländer:
Internet: http://www.studienwahl.at bzw. http://www.stipendium.at

Hinweis: Der Antrag ist nicht bei der Stipendienstelle, sondern bei der jeweiligen Bildungseinrichtung einzureichen!

Leistungsstipendien werden meist im Oktober für das vorhergehende Studienjahr ausgeschrieben (d. h. ein Antrag kann frühestens im zweiten Semester gestellt werden bei Studienbeginn im Sommersemester und spätestens bis zwei Semester nach dem Abschluss des Studiums).

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende