- für Einkommen bis 46 % der Einkommensgrenze: 227,00 EUR monatlich
- für Einkommen ab 46 % bis 100 % der Einkommensgrenze: bis zu 227,00 EUR monatlich, mindestens jedoch 44,00 EUR (Sockelbetrag).
Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Es können maximal vier Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine "Lehre mit Matura".