Absolvierung einer Lehre durch Zuschuss zu den Lebenskosten
Lehrlingszuschuss
Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher vierteljährlich im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Es können maximal vier Lehrjahre je Lehrausbildung gefördert werden. Ausgenommen davon ist eine "Lehre mit Matura".
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-0
Fax: 057/600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at
Kontakt:
Sabine Kremser
Tel.: 057/600-2611
Der Antrag im ersten Lehrjahr kann während des aktuellen Lehrjahres gestellt werden, längstens jedoch bis zum Abschluss oder Abbruch des Lehrjahres.
Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Für jedes Lehrjahr muss ein neuer Antrag eingereicht werden.