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2014-03-12 15:28:00
Lehrlingsbeihilfe des Landes NÖ
Niederösterreich

Absolvierung einer Lehre durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt inklusive Mobilitätsförderung

Lehrlinge mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens sechs Monaten
  • aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • kein Leistungsbezug aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • das monatliche Brutto-Familieneinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten (z. B. 1.400,00 EUR für Einpersonenhaushalt, 2.800,00 EUR für Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kind sowie alleinerziehende Elternteile mit einem Kind, 3.500,00 EUR für Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit einem Kind, 700,00 EUR für jedes weitere Kind).

Lehrlingsbeihilfe inkl. Mobilitätsförderung

120,00 EUR pro Monat ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02262/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden.

Für jedes Lehrjahr muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.

Hinweis: Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die Lehrlingsbeihilfe nicht gewährt werden.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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