Absolvierung einer Lehre durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt inklusive Mobilitätsförderung
Lehrlinge mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
Lehrlingsbeihilfe inkl. Mobilitätsförderung
120,00 EUR pro Monat ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02262/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden.
Für jedes Lehrjahr muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.
Hinweis: Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die Lehrlingsbeihilfe nicht gewährt werden.