In der Jugendarbeit tätige Vereine, öffentlich-rechtliche Institutionen (z. B. Gemeinden), Einzelpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften mit Sitz und Wirkungsbereich in Tirol#
Die Definition der FördernehmerInnen erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:
- juristische Personen, insbesondere Vereine und Gemeinden, in ihrer Eigenschaft als Rechtsträger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit