Personalkosten und Objektförderung von jugendbezogenen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Förderbare Kosten sind
Die Definition des Fördergegenstandes erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:
In der Jugendarbeit tätige Vereine, öffentlich-rechtliche Institutionen (z. B. Gemeinden), Einzelpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften mit Sitz und Wirkungsbereich in Tirol#
Die Definition der FördernehmerInnen erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:
Die Definition der Voraussetzungen etc. erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:
Nicht rückzahlbare Einmal- und Mehrfachzuschüsse
Die Definition der Förderhöhe erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:
Gefördert werden Personalkosten für im pädagogischen Handlungsfeld tätige Personen im Ausmaß von 570,00 EUR pro Stunde, wobei sich das Höchstausmaß an Personalstunden nach der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegröße richtet.
Standortbezogene Jugendabeit:
Mobile Jugendarbeit:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Jugend
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7851
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugend/foerderungen/
Kontakt:
Karin Schranz
Tel.: 0512/508-7855
Der Förderantrag mussvor Beginn des Vorhabens (mit dem Pädagogischen Konzept der Einrichtung, einer Kostenkalkulation inkl. Finanzierungsplan etc.) eingebracht werden.