Förderung von Kosten des Unternehmens, welche durch Nachhilfe und Dienstfreistellung entstehen bei
- a) zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse, damit die Berufsschule abgeschlossen werden kann.
- b) Vorbereitungskursen auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
- c) Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund
Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.