Förderung von Zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen:
a) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen bei einem Verbundpartner (Partnerbetrieb oder Lehrwerkstätte)
b) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen im Rahmen eines Kurses in einer Bildungseinrichtung
c) Erweiterung und/oder Vertiefung von im entsprechenden Berufsbild vorgesehenen Kenntnissen und Fertigkeiten
d) Sprachkurse, insbesonders mit berufsspezifischem Hintergrund
e) Persönlichkeitsbildende Maßnahmen - soziale Kompetenz
Gefördert werden Kurse und Maßnahmen, welche beim FAV OÖ gelistet sind.
Nicht gefördert werden:
- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung
- Vorbereitungskurse für Lehrlingswettbewerbe