Förderung von Zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen:
a) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen bei einem Verbundpartner (Partnerbetrieb oder Lehrwerkstätte)
b) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen im Rahmen eines Kurses in einer Bildungseinrichtung
c) Erweiterung und/oder Vertiefung von im entsprechenden Berufsbild vorgesehenen Kenntnissen und Fertigkeiten
d) Sprachkurse, insbesonders mit berufsspezifischem Hintergrund
e) Persönlichkeitsbildende Maßnahmen - soziale Kompetenz
Gefördert werden Kurse und Maßnahmen, welche beim FAV OÖ gelistet sind.
Nicht gefördert werden:
Oberösterreichische Unternehmen/Lehrbetriebe mit Mitgliedschaft beim FAV OÖ sind (Mitgliedsbeitrag 40,00 EUR pro Kalenderjahr/Lehrling).
Firmenausbildungsverbund OÖ (FAV Oberösterreich) –
eine Initiative des Landes OÖ, der Arbeiterkammer OÖ und der Wirtschaftskammer OÖ
Wienerstraße 150
4021 Linz
Tel.: 0732/330 734-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.favooe.at
Der Antrag durch den Lehrbetrieb ist bis spätestens drei Monate nach Abschluss einer externen Ausbildungsmaßnahme einzureichen.