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Begabtenförderung Mobilität – Förderung für Auslandspraktika von begabten Lehrlingen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • in der Regel vier- bis achtwöchige facheinschlägige Praktika von Lehrlingen/jungen LehrabsolventInnen aller Berufssparten in Kleingruppen in einem Betrieb im europäischen Ausland
  • individuelle sprachliche, pädagogische und kulturelle Vorbereitung der TeilnehmerInnen und Unternehmen
  • Im Praktikumsland findet in der ersten Woche ein Intensivsprachkurs auf Englisch oder in der Landessprache statt. Abgesehen von Englisch sind keine Vorkenntnisse notwendig. In Deutschland sowie in Finnland finden keine Sprachkurse statt.
  • Unterkunft bei Gastfamilien, in SchülerInnen-/Lehrlings- oder StudentInnenheimen, Gästehäuser/Apartements mit Selbstversorgung
  • Reise & Versicherung
  • Die Auswahl richtet sich nach sprachlichen und fachlichen Kenntnissen. Die Zuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit der Praktikumsplätze in den jeweiligen Ländern. Im Anmeldeformular müssen drei Länderpräferenzen angegeben werden!

Ein Auslandspraktikum während der Lehrzeit wird für die Ausbildung in Österreich anerkannt.
Reise-, Aufenthalts- und Sprachkurskosten sind aus dem Programm Erasmus+ und aus nationalen Geldern gefördert.
Die Praktika sind unbezahlt, Lehrlinge bekommen aber auch während ihres Praktikumsaufenthalts im Ausland die Lehrlingsentschädigung vom Lehrbetrieb.

Die gesamte Organisation der Praktika erfolgt durch IFA.

  • Lehrlinge ab dem zweiten Lehrjahr in einem aufrechten Lehrverhältnis nach § 2 BAG sowie
  • LehrabsolventInnen innerhalb eines Jahres nach Lehrabschluss (für sie besteht KEIN Anspruch auf nationale Zusatzförderungen, daher gilt ein höherer Selbstbehalt)

die besondere Leistungen nachweisen können (siehe Voraussetzungen)

  • gültiger Lehrvertrag
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Mindestalter 16 bzw. 18 Jahre (je nach Projekt)
  • grundlegende Englisch- und gute Fachkenntnisse
  • EU-Staatsbürgerschaft bzw. unbefristeter Aufenthaltstitel für Österreich
  • Notendurchschnitt von maximal 2,0 im letzten Berufsschulzeugnis (Lehrlinge) bzw. eine Auszeichnung im Lehrabschlussprüfungszeugnis (LehrabsolventInnen).
  • Teilnahme am vorbereitenden Infomeeting
  • Einverständnis des Lehrbetriebs (Einverständniserklärung muss bei Bewerbung eingereicht werden)
  • Selbstständigkeit, Offenheit, Motivation, Bereitschaft Neues zu entdecken, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
  • Zusätzlich werden folgende Kriterien berücksichtigt:
    • Platzierung unter den ersten drei bei einem Wettbewerb (z. B. Fremdsprachen-Wettbewerb, World-/EuroSkills, Berufswettbewerb, sonstiger Lehrlingswettbewerb)
    • Teilnahme an oder Absolvierung von spezifischen Aus-, Weiter- oder Fortbildungen während der Berufsausbildung, z. B. Lehre & Matura
    • individuelle Weiterbildungen (Maßnahmen, die es Jugendlichen ermöglichen, ihre Fähigkeiten und Begabungen auf bestimmten Gebieten weiterzuentwickeln), z. B. Sommerkurse, Kurse in fachlich spezialisierten Einrichtungen (WIFI usw.)
    • nachweisliche Sozialkompetenz, z. B. Übernahme von besonderen Aufgabenbereichen in der Berufsschule/im Betrieb (LehrlingsprecherIn, ...)
    • Auszeichnungen durch den Betrieb und/oder die Berufsschule, z. B. Lehrling des Monats
    • soziale und ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Höhe der Förderung ist praktikumsabhängig.

Lehrlinge, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden (§ 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG), haben Anspruch auf eine Erfolgsprämie. Die Prämie beträgt 15,00 EUR pro Tag des Auslandspraktikums / des Sprachkurses im Ausland.
Mehr dazu unter: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderung-auslandspraktikum-lehre.html

Lehrbetriebe, die den Richtlinien entsprechen, bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag für jenen Zeitraum ersetzt, für den sie ihren Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen.
Der Förderantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Praktikumsende an die WK im betreffenden Bundesland gestellt werden.

Der Selbstbehalt für Auslandspraktika beträgt je nach Zielland zwischen 400,00 EUR und 1.000,00 EUR pro TeilnehmerIn, wobei bei Entfall der Sprachkursförderung weitere Kosten hinzukommen.

Für Lehrlinge, deren Lehrberechtigte § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG und den in den Richtlinien genannten Voraussetzungen entsprechen, gibt es die Möglichkeit den Sprachkurs über eine Sprachkursförderung des BMWFW zu fördern.

Hinweis: Unternehmen, die ihren Lehrlingen während der betrieblichen Ausbildungszeit ein Auslandspraktikum ermöglichen, können außerdem eine Förderung der Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Praktikums beantragen. Infos dazu unter Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Auslandspraktika für Lehrlinge

ANMERKUNG ZUM SELBSTBEHALT:
Die Fixkosten für das Auslandspraktikum werden aus dem Programm Erasmus+, aus Mitteln der Lehrbetriebsförderung und dem Selbstbehalt der TeilnehmerInnen beglichen. Sollte z. B. der Flug weniger kosten als zum jetzigen Zeitpunkt kalkuliert, können auch Lokaltransporte im Ausland gedeckt werden bzw. kann es nach der Endabrechnung zu einer teilweisen Rückerstattung des Selbstbehalts kommen.
Für Lehrlinge, die in einem aufrechten Lehrverhältnis sind (§ 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG), wird der von IFA organisierte Sprachkurs im Ausland zur Vorbereitung auf das Auslandspraktikum gefördert.
Für TeilnehmerInnen, die in keinem aufrechten Lehrverhältnis mehr sind oder eine überbetriebliche Ausbildung absolvieren, gilt jeweils der höhere Selbstbehalt.

Förderträger:
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Abwicklung:
IFA - Internationaler Fachkräfteaustausch

Schönbrunner Straße 3/4
1040 Wien
Tel.: 01/3665544-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ifa.or.at

Nähere Informationen (z. B. zum Bewerbungsschluss und Anmeldeformalitäten) sind bei IFA - Internationaler Fachkräfteaustausch erhältlich.

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