- Unternehmen (Lehrbetriebe) mit maximal 50 Beschäftigten mit Betriebsstandort in Wien
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, wenn das Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet oder die betriebliche Lehrausbildung um einen Lehrberuf erweitert
Die Förderung kann sowohl für Kursbesuche bzw. Prüfungen von unselbstständig Beschäftigten (vollsozialversicherungspflichtig) als auch der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers gewährt werden.
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien und radikale Vereine