Qualifizierung von MitarbeiterInnen und BetriebsinhaberInnen zu LehrausbilderInnen über AusbildnerInnenkurse und AusbildnerInnenprüfungen
Die Förderung kann sowohl für Kursbesuche bzw. Prüfungen von unselbstständig Beschäftigten (vollsozialversicherungspflichtig) als auch der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers gewährt werden.
Nicht gefördert werden:
Die/der LehrlingsausbilderIn muss in einem Unternehmen mit Betriebs- und Ausbildungsstandort in Wien ausbilden.
Qualifikationsförderung
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)Förderung für LehrlingsusbilderInnenLassallestraße 11020 WienTel.: 01/217 48-624Fax: 01/217 48-222E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: http://www.waff.at
Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Kurses bzw. abgelegter Prüfung.