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Förderung des laufenden Betriebs von betrieblichen Lehrwerkstätten Ktn
Kärnten

Lehrlingsausbildung in einer anerkannten betrieblichen Lehrwerkstätte

Unternehmen, die im Bundesland Kärnten eine betriebliche Lehrwerkstätte betreiben und anhand eines Infrastrukturkonzeptes/Investitionsplanes sowie eines Betriebskonzeptes den geforderten Qualitätsstandard einer Lehrwerkstätte nachweisen können.

  • Nachweis der Ausbildung in dieser Lehrwerkstätte im Ausmaß von zumindest:
    • vier Monaten im 1. Lehrjahr
    • drei Monaten im 2. Lehrjahr
    • zwei Monaten im 3. Lehrjahr
    • bei einem Durchrechnungszeitraum von jeweils 12 Monaten.
  • Innerhalb dieser Fristen ist der Lehrling zu 100 % in der Lehrwerkstätte auszubilden.

Die Förderung beträgt pro Lehrling pro Lehrjahr einmalig:

  • im 1. Lehrjahr: 1.500,00 EUR
  • im 2. Lehrjahr: 750,00 EUR
  • im 3. Lehrjahr: 500,00 EUR

wenn die mit der Lehrausbildung verbundenen Kosten (Personalkosten der Auszubildenden und der Ausbildner sowie direkt mit der Ausbildung verbundene Sachkosten) einen maximalen Förderquotient von 50 % ergeben.

Beschränkt sich der Anspruch auf eine Förderung nur auf einen Teil des Kalenderjahres, ist der Zuschuss anteilsmäßig zu gewähren. Es werden nur volle Monate als Verweildauer in der Lehrwerkstätte berücksichtigt.

Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, Lehrbetriebe