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2014-03-12 12:12:00
Erasmus+: Berufliche Bildung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Erasmus+ ist das EU-Programm für die Bereiche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021-2027.

Erasmus+ bietet Mobilitäts- und Kooperationsmöglichkeiten in der Hochschulbildung, beruflichen Aus- und Weiterbildung, Schulbildung (einschließlich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung), Erwachsenenbildung und Jugendarbeit.

Das neue Programm Erasmus+ widmet sich prioritär den Themen Inklusion und Diversität, Green Erasmus+, Digitale Transformation sowie Gemeinsame Werte, ziviles Engagement und Teilhabe.

Die Programmstruktur sieht die Implementierung folgender Leitaktionen vor:

  • Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung oder Organisation kann eine Förderung beantragen.
    Einzelpersonen können keine Förderung für ein Erasmus+ Projekt in der Berufsbildung beantragen.
  • Personen in der beruflichen Erstausbildung (Lehrlinge, SchülerInnen berufsbildender Schulen, LehrabsolventInnen)
  • Lehr- und Fachkräfte der beruflichen Erstausbildung (Lehrende an berufsbildenden Schulen, AusbildnerInnen, MitarbeiterInnen von Unternehmen mit Personalverantwortung)
  • Einrichtungen im Bereich der Berufsbildung, -information und -beratung (Schulen, Behörden, Bildungszentren, Hochschulen), ausbildende Unternehmen, Sozialpartner, Forschungseinrichtungen etc. mit der Bereitschaft zu transnationalen Kooperationen

Informationen erteilt die Nationalagentur Erasmus+ Bildung

Informationen erteilt die Nationalagentur Erasmus+ Bildung

OeAD - Österreichischer Austauschdienst
Nationalagentur Erasmus+ Bildung
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
Tel.: 01/534 08-0
Fax.: 01/534 08-699
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.bildung.erasmusplus.at
Informationen zu Fördermöglichkeiten, Bewerbung und Antragstellung, Durchführung, Einreichfristen, Förderbeträgen etc.

Die Anträge müssen spätestens bis zu der in der Aufforderung genannten Antragsfrist übermittelt werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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