Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss gestellt werden.
Der Bildungsbonus für das laufende Kalenderjahr gilt bis jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres.
Hinweis: Sollte die/der AntragstellerIn noch über den gesamten Bildungsbonus bzw. ein ausreichendes Restguthaben aus dem Kalenderjahr verfügen, in dem sie/er den Kurs abgeschlossen hat, wird empfohlen, den Antrag noch im selben Jahr zu stellen, da ansonsten nur der Bildungsbonus des Folgejahres verrechnet werden kann.