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Bildungszuschuss – Startkapital Vlbg
Vorarlberg

Wiedereinstieg ins Berufsleben durch Unterstützung bei den Ausbildungskosten:

  • Berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 50 Unterrichtseinheiten. Von dieser Mindestdauer ausgenommen sind Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bzw. Meister- und Befähigungsprüfung.
  • Förderbar sind Kurskosten, Prüfungsgebühren und Pflichtliteratur 

Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.

  • WiedereinsteigerInnen, welche eine berufsspezifische Aus- oder Weiterbildung absolvieren, um ihre Qualifikation auf den aktuellen Stand zu bringen
  • Ausgenommen sind Personen, die bei Ausbildungsbeginn noch ein Rückkehrrecht zu ihrem Arbeitsplatz haben. Für diese Zielgruppe gibt es die „Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen“.
  • Ebenso ausgenommen sind Personen, die beim AMS gemeldet sind und von diesem Leistungen erhalten.
  • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
  • Die geförderte Ausbildung muss im arbeitsmarktpolitischen Interesse liegen und eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben

bis zu 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 5.000,00 EUR

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach Ausbildungsende bzw. Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen