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Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen Stmk
Steiermark
- berufsbezogene Höherqualifizierungen
- persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (Soft skills) wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation etc.
- Schlüsselqualifikationen wie Sprachen, EDV etc.
- Nicht gefördert werden: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse
- Lehrlinge, die eine betriebliche Lehre absolvieren, bis zum Alter von 25 Jahren
- LehrabsolventInnen, die eine betriebliche Lehre absolviert haben, bis zum Alter von 25 Jahren
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
- aufrechtes Lehrverhältnis bei Lehrlingen bzw. erfolgreicher Lehrabschluss einer betrieblichen Lehre
- Beginn des Kurses vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Erhöhung der Altersgrenze um zwei Jahre bei Betreuung eines Kindes und bei Präsenz- und Zivildienst um dessen maximale Dauer)
- Kosten pro Kurs von mindestens 200,00 EUR
- Kurskosten müssen von der Antragstellerin / dem Antragsteller bezahlt worden sein (und nicht vom Unternehmen oder Dritten)
- Gesamtförderung beträgt maximal 500,00 EUR pro Lehrabschluss bzw. Lehre
- Förderhöhe maximal 50 % der Kurskosten
- Der Bildungsscheck kann auch in Tranchen, d. h. für mehrere Kurse bis zu einer Gesamthöhe von 500,00 EUR in Anspruch genommen werden.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
Tel.: 0316/877-7914 bzw. -3438
Fax: 0316/877-3053
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss einzureichen.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende