Beschäftigte Personen ohne Lehrabschluss (oder mit Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), welche die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen
100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung, maximal 4.000,00 EUR
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 11 - Referat Beihilfen und SozialserviceBurggasse 7-9 8010 Graz Tel.: 0316/877-3438 bzw. -3347 Fax: 0316/877-4005E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: http://www.soziales.steiermark.at
Anträge sind spätestens drei Monate nach erfolgreicher Ablegung der ao. Lehrabschlussprüfung einzureichen.