Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten gem. § 23 Abs. 5 BAG
Beschäftigte Personen ohne Lehrabschluss (oder mit Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), welche die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
- erfolgreiche Absolvierung der außerordentliche Lehrabschlussprüfung
- Kostentragung durch die Antragstellerin / den Antragsteller (und nicht durch den Arbeitgeber oder Dritte)
100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung, maximal jedoch 4.000,00 EUR
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
Tel.: 0316/877-7914 bzw. -3438
Fax: 0316/877-3053
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at
Anträge sind spätestens drei Monate nach erfolgreicher Ablegung der ao. Lehrabschlussprüfung einzureichen.