Beschäftigte Personen ohne Lehrabschluss (oder mit Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), welche die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen
Keine Förderung erhalten:
- Personen mit geringfügiger bzw. ohne Beschäftigung
- Personen mit Abschluss einer AHS (Matura) oder einer berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule
- Personen mit absolvierter Berufsreifeprüfung