Freistellung von Prüfungsgebühren für die Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerpfrüfung (inklusive Material- und Einrichtungskosten), welche seit 01.03.2023 durch die öffentliche Hand getragen werden.
Alle Personen, die ab 01.07.2023 erstmalig oder zum zweiten Mal zu einer Prüfung der Module 1, 2, 3 oder 5 (Unternehmerprüfung) einer Meisterprüfung (§ 21 GewO 1994) oder zu einer Prüfung der entsprechenden Module einer Befähigungsprüfung (§ 22 GewO 1994), angetreten sind und positiv absolviert haben.
Freistellung von Prüfungsgebühren
Der Bund übernimmt 100 % der Prüfungsgebühren inkl. Material- und Einrichtungskosten (beim ersten und zweiten Prüfungsantritt)
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 01.01.2024 rückwirkend zum 01.07.2023 geschaffen.
Abwicklung:Wirtschaftskammer Ö bzw. die im zuständigen Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstellen
Die Meisterprüfungsstellen kontaktieren die KandidatInnen mit den Detailinformationen zur Abwicklung der Kostenerstattung. Diese betreffen die Online-Antragstellung, die ab 01.02.2024 möglich sind. Eine aktive Kontaktaufnahme seitens der Kandidatin/dem Kandidaten mit der zuständigen Meisterprüfungsstelle vor diesem Termin ist nicht notwendig.