Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerpfrüfung angefallenen Gebühren (inklusive Material- und Einrichtungskosten)
Alle Personen, die ab 01.07.2023 erstmalig oder zum zweiten Mal zu einer Prüfung der Module 1, 2, 3 oder 5 (Unternehmerprüfung) einer Meisterprüfung (§ 21 GewO 1994) oder zu einer Prüfung der entsprechenden Module einer Befähigungsprüfung (§ 22 GewO 1994), angetreten sind und positiv absolviert haben.
Kostenerstattung Prüfungsgebühren
Zuschuss des Bundes beträgt bis zu 100 % der von der/vom PrüfungswerberIn bezahlten Prüfungsgebühren inkl. Material- und Einrichtungskosten
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 01.01.2024 rückwirkend zum 01.07.2023 geschaffen.
Abwicklung:Wirtschaftskammer Ö bzw. die im zuständigen Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstellen
Die Meisterprüfungsstellen kontaktieren die KandidatInnen mit den Detailinformationen zur Abwicklung der Kostenerstattung. Diese betreffen die Online-Antragstellung, die ab 01.02.2024 möglich sein wird. Eine aktive Kontaktaufnahme seitens der Kandidatin/dem Kandidaten mit der zuständigen Meisterprüfungsstelle vor diesem Termin ist nicht notwendig.
Der Antrag muss bis spätestens 31.12. des Kalenderjahres vollständig eingelangt sein.