Berufsbegleitende Ausbildung für UnternehmerInnen:
- Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
- WIFI-Fachakademien
- Werkmeisterschulen
- Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
- Vorbereitungskurse auf die Meister- oder Befähigungsprüfung
- berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden. Die Bildungsmaßnahme muss in einem erkennbaren fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand nach Bewertung der von der/dem Antragstellerin vorgebrachten Argumente über die Vergabe der Förderung.
- ausgenommen von der Förderung sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen
- Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.
EinzelunternehmerInnen, voll haftende GesellschafterInnen von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche GeschäftsführerInnen von Kapitalgesellschaften mit Unternehmenssitz in Vorarlberg
- keine höhere Qualifikation als Reifeprüfung
- Das Brutto- Jahreseinkommen darf nicht mehr als 51.800,00 EUR betragen, muss aber über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Dies können Sie mittels rechtskräftigem Steuerbescheid nachweisen. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von 6.600,00 EUR pro Jahr gewährt.
- Die Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesserung in der ausgeübten Erwerbstätigkeit zur Folge haben.
- bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für das Prüfungsmaterial (für Meister- und Befähigungsprüfung). Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500,00 EUR für folgende Ausbildungen:
- Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
- Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung
- bis zu einem Drittel der Kurs und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für Prüfungsmaterial. Sie beläuft sich jedoch maximal auf 2.500,00 EUR für folgende Ausbildungen
- Universitäts- zbd Fachhochschullehrgänge
- WIFI-Fachakademien
- Werkmeisterschulen
- bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 2.500,00 EUR für berufsbildende Fachkurse (Mindestausmaß: 80 Unterrichtsstunden), die in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand über die Vergabe der Förderung.
Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.
Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bildungszuschuss.at
Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss eingereicht werden.