täglich 1,00 EUR für jede volle Arbeitsstunde, um welche die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wird. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.
Beispiele:
- Reduktion der Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden, also um 50 %: monatliches Bildungsteilzeitgeld von 600,00 EUR (1,00 x 20 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
- Reduktion der Normalarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, also um 25 %: monatliches Bildungsteilzeitgeld von 300,00 EUR (1,00 x 10 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
Im Falle, dass die/der ArbeitgeberIn den Arbeitsvertrag während der Bildungsteilzeit löst, besteht die Möglichkeit, beim AMS Weiterbildungsgeld zu beantragen, soferne die Bedingungen dafür erfüllt werden.