Aus- und Weiterbildung im In- und Ausland mit beruflichem Bezug - z. B. fachliche oder Fremdsprachenschulungen, Schul- oder Studienabschlüsse bei gleichzeitiger Reduktion der Arbeitszeit nach Vereinbarung mit der/dem ArbeitgeberIn
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate, maximal 24 Monate.
Die Bildungsteilzeit wird innerhalb von vier Jahren konsumiert, dies ist auch in Teilen (von mindestens vier Monaten) möglich.
Das Bildungsteilzeitgeld (Bildungsteilzeit) kann mit dem Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) in einem Zeitraum von vier Jahren kombiniert werden. Der Zeitraum beginnt an dem Tag, wo erstmals eine der beiden Leistungen bezogen wird.