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2014-06-17 10:09:00
Weiter!Bilden – nachhaltige Unternehmensentwicklung STMK
Steiermark

Betriebliche Weiterbildungs- und Qualifzierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen / UnternehmerInnen von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 MitarbeiterInnen) sowie Gründerinnen von Ein-Personen-Unternehmen (EPU)  in folgenden Kernbereichen:

Nachhaltige Unternehmensentwicklung:

  • Nachhaltigkeitsmanagement, CSR - Corporate Social Responsibility
  • Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung
  • Betriebswirtschaft
  • Produkt-/ Dienstleistungsentwicklung
  • Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement
  • Innovations-/ Wissen-/Qualitäts-/Prozess-/Projekt-/Gesundheits-/Sicherheitsmanagement

Nachhaltige Fachkräfteentwicklung:

  • Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/ -entwicklung/ -führung
  • Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management
  • Technische Fortbildungen
  • Vorbereitungskurse zur Meister-/Befähigungs-/Eignungs-/Fachprüfung, Werkmeister-/Bauhandwerker-/Meisterschule

Ressourcen, Umwelt und Klima:

  • Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling
  • Energiemanagement/-wirtschaft/-effizienz/-technologie
  • Umweltmanagement/-technologie/-recht, Abfallwirtschaft
  • Klimamanagement/-bilanz/-schutz
  • Klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren
  • Green Mobility
  • Sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima

Nicht gefördert werden:

  • Schulungen zum Thema Digitalisierung/Persönlichkeitsbildung (sh. hierfür "Digital Skills Schecks" der FFG)
  • Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind, Grundschulungen, Produktschulungen, Persönlichkeitsbildung, Berufsausbildungen, Einschreib- u. Prüfungsgebühren, Personalkosten während der Weiterbildung
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne Freizeit- und Tourismusbetriebe
  • UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge

 Nicht gefördert werden:

  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • MitarbeiterInnen in Bildungskarenz (Bildungsteilzeit ist möglich)
  • Privatpersonen
  • ArbeitgeberInnen, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten
  • Weiterbildungen müssen maßgeblich zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
  • Qualifizierungen müssen von zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführt werden.
  • Maßnahmen müssen über die betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
  • Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
  • max. 30 % der anrechenbaren Projektkosten bzw. max. 2.500,00 EUR der externen Weiterbildungskosten
  • max. zwei Mal pro Unternehmen und Kalenderjahr

Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH SFG
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel. 0316/70 93-0
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Internet: http://www.sfg.at
Kontakt:
Alexandra Fleischhacker
Tel.: 0316/7093-378
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Elisabeth Wagner
Tel.: 0316/7093-201
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Förderansuchen sind vor Beginn der Qualifzierung einzureichenund zwar ausschließlich Online über das Förderportal bei der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

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ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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