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2014-03-12 15:48:00
NÖ Karl Landsteiner Kreditzuschuss
Niederösterreich

Studium der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), an der Danube Private University (DPU) und an öffentlichen Universitäten in Österreich, wenn während der Studienzeit ein marktkonformes Darlehen aufgenommen haben, dessen Laufzeit nach Beschäftigungsbeginn in Niederösterreich noch mindestens sechs Jahre beträgt.

AbsolventInnen der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), die

  • die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind und
  • im Laufe ihres Studiums mindestens ein KL Sozial- oder Leistungsstipendium des Landes NÖ bezogen haben und
  • während ihrer Studienzeit ein marktkonformes Darlehen aufgenommen haben, dessen Laufzeit nach Beschäftigungsbeginn in Niederösterreich noch mindestens sechs Jahre beträgt.

Hinweis: Der KL Kreditzuschuss wird künftig durch die NÖ Sonderprämie Medizin ersetzt, steht jedoch jenen AbsolventInnen offen, die bis einschließlich Studienjahr 2018/19 ihr Studium an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften begonnen haben und die nach dem Abschluss ihres Studiums die Kriterien für den KL Kreditzuschuss erfüllen.

  • Um den KL Kreditzuschuss beantragen zu können, muss die ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich max. fünf Jahre nach Studienabschluss aufgenommen werden. Die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit schließt Zeiten der Basisausbildung sowie die
    Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin sowie zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin gemäß ÄAO 2015 mit ein.
  • Für anspruchsberechtigte Personen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen KL Kreditzuschuss und NÖ Sonderprämie Medizin. Ein gleichzeitiger Bezug beider Förderungen ist nicht möglich.

Kreditzuschuß

Das Land NÖ fördert bis zu 75 % der nicht durch ein Stipendium gedeckten Jahres-Studiengebühren, jedoch maximal 5.250,00 EUR , vorausgesetzt, der Differenzbetrag zwischen Studiengebühr und erhaltenem Stipendium wurde mit einem marktkonformen Darlehen finanziert. 

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/275 70-26
Fax: 02742/275 70-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.gff-noe.at

Die Beantragung des KL Kreditzuschusses erfolgt nach einmaliger Registrierung ausschließlich über ein Online-Einreichsystem auf www.noe-stipendien.at.

Die Antragstellung erfolgt jährlich rückwirkend nach Vollendung eines Dienstjahres in Niederösterreich, die Vergabe erfolgt auf Empfehlung eines Stipendienbeirats durch die Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.

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