AbsolventInnen der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), die
- die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind und
- im Laufe ihres Studiums mindestens ein KL Sozial- oder Leistungsstipendium des Landes NÖ bezogen haben und
- während ihrer Studienzeit ein marktkonformes Darlehen aufgenommen haben, dessen Laufzeit nach Beschäftigungsbeginn in Niederösterreich noch mindestens sechs Jahre beträgt.
Hinweis: Der KL Kreditzuschuss wird künftig durch die NÖ Sonderprämie Medizin ersetzt, steht jedoch jenen AbsolventInnen offen, die bis einschließlich Studienjahr 2018/19 ihr Studium an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften begonnen haben und die nach dem Abschluss ihres Studiums die Kriterien für den KL Kreditzuschuss erfüllen.