id
date time
2014-03-12 15:48:00
NÖ Landesstipendium Medizin
Niederösterreich

Studium der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), an der Danube Private University (DPU) und an öffentlichen Universitäten in Österreich.

Studierende der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), an der Danube Private University (DPU) und an öffentlichen Universitäten in Österreich.

  • durchgehende Wohnsitzmeldung im Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens drei Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Das Humanmedizinstudium wird erst begonnen.
  • vorläufige Zusage für einen Studienplatz zum Studium der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, der Danube Private University oder einer öffentlichen
    österreichischen Universität. Studierende, die auf eine Warteliste gesetzt wurden, können einen Antrag stellen, sobald eine vorläufige Zusage vorliegt
  • Studienerfolgsnachweis für jedes Studienjahr
  • vertragliche Verpflichtung zur Absolvierung der Basisausbildung gemäß Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 - ÄAO 2015, als auch die Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im Bundesland Niederösterreich zu beginnen und mit der Prüfung zur Fachärztin oder zum Facharzt abzuschließen
  • Die postpromotionelle Ausbildung hat ehestmöglich, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin zu erfolgen und muss überwiegend in Niederösterreich absolviert werden.
  • Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin oder Facharzt muss eine ärztliche Tätigkeit in einer Bedarfsregion des Landes Niederösterreich als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt, als Amtsärztin oder Amtsarzt im Land Niederösterreich oder in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum aufgenommen werden und die ärztliche Tätigkeit für die jeweils festgelegte Dauer gemäß offizieller Förderrichtlinie aufrecht erhalten und auch nachgewiesen werden. 
  • Soziale Förderwürdigkeit: Das Jahresbruttoeinkommen der Eltern darf folgende Höchstgrenzen nicht übersteigen
    • Allein unterhaltspflichtiger Elternteil mit 1 Kind: 75.000,00 EUR
    • Zwei unterhaltspflichtige Elternteile mit 1 Kind: 90.000,00 EUR
    • für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind im Haushalt der Eltern: 15.000,00 EUR
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer + max. 1 Toleranzsemester
  • Einhaltung der gesetzlichen Zuverdienst-Grenze des jeweiligen Kalenderjahres (2025: 17.212,00 EUR)
  • Altersobergrenze: antragsberechtigt sind StudienanfängerInnen,, die am 1. Oktober des 1. Studienjahres an der jeweiligen Universität ihr 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Stipendium

Das NÖ Landesstipendium Medizin wird grundsätzlich nur für den Zeitraum der Mindeststudiendauer + max. 1 Toleranzsemester vergeben. 

Für Studierende an einer Privatuniversität:

  • bei Bezug eines Vollstipendiums bis zu 100% der Jahresstudiengebühr
  • bei Bezug eines Teilstipendiums bis zu 50% der Jahresstudiengebühr

Für Studierende an einer öffentlichen Universität:

  • 1.000,00 EUR monatlich 10 Mal pro Studienjahr (Oktober – Juli) 

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/275 70-26
Fax: 02742/275 70-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.gff-noe.at

Beantragung des NÖ Landesstipendium Medizin hat innerhalb des für das jeweilige Studienjahr bekanntgemachten Antragszeitraumes über ein Online-Einreichsystem auf www.noe-stipendien.at zu erfolgen. (Die Bekanntmachung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls auf dieser Homepage.)

Für den Weiterbezug des Stipendiums NÖ Landesstipendium Medizin muss einmal im Jahr - bis 15.11. - nach vollständigem Abschluss des vorangegangenen Studienjahrs ein Folgeantrag eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo