- monatliches Bruttoeinkommen bis 1.650,00 EUR: 80 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- monatliches Bruttoeinkommen bis 2.200,00 EUR: 60 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- monatliches Bruttoeinkommen bis 3.300,00 EUR: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
- monatliches Bruttoeinkommen bis 4.400,00 EUR: 20 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können maximal 2.500,00 EUR als Förderung in Anspruch genommen werden.
Erhält die/der AntragstellerIn bereits einen Zuschuss zu den Kurskosten durch den/die ArbeitgeberIn oder andere Förderstellen, wird die Differenz auf die Gesamtkosten refundiert.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.