630,00 EUR monatlicher Zuschuss maximnal für die Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren (= Mindestzeit der Ausbildung)
Wird die Ausbildung – aus welchen Gründen auch immer – ab- oder unterbrochen, so ist das Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium dem Land Oberösterreich rückzuerstatten und
zwar
• jedenfalls zur Gänze für Zeiträume, in denen keine Ausbildung mehr absolviert wurde, und
• darüber hinaus zur Gänze oder teilweise für davor liegende Zeiträume, sofern seitens der Antragstellerin/des Antragstellers kein wesentlicher Ausbildungsfortschritt nachgewiesen werden kann