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2014-03-12 10:46:00
OÖ Stipendium Ausbildungen Kinder- und Jugendhilfe
Oberösterreich

Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe gemäß Oö. Sozialberufegesetzes (Oö. SBG) an der Fachhochschule Oberösterreich

Personen, die die Ausbildung Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe an der
Fachhochschule Oberösterreich absolvieren

Es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz bezogen werden.

630,00 EUR monatlicher Zuschuss maximnal für die Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren (= Mindestzeit der Ausbildung)

Wird die Ausbildung – aus welchen Gründen auch immer – ab- oder unterbrochen, so ist das Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium dem Land Oberösterreich rückzuerstatten und
zwar
• jedenfalls zur Gänze für Zeiträume, in denen keine Ausbildung mehr absolviert wurde, und
• darüber hinaus zur Gänze oder teilweise für davor liegende Zeiträume, sofern seitens der Antragstellerin/des Antragstellers kein wesentlicher Ausbildungsfortschritt nachgewiesen werden kann

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-152  21
Fax: 0732/7720-21 56 19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. 

Die Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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