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2014-01-11 12:51:00
AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt Rechnungswesen
Niederösterreich

beruflich verwertbare Kurse im Bereich Rechnungswesen (beschränkt auf Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung)

Hinweis:

  • Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
  • Kurse, welche speziell für die Zielgruppe der Selbständigen konzipiert wurden, können nicht gefördert werden.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2014 bis 31.08.2017)

  • Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich
  • Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen. Die Einbringung eines neuerlichen Antrags ist in diesem Falle nicht notwendig.
    Ausnahme: Sollten durch einen Mitgliedschaftswechsel der Antragstellerin / des Antragstellers zu einer anderen AK-Länderkammer Nachteile im Zusammenhang mit AK-Bildungsbeihilfen entstehen, so besteht die Möglichkeit, diese im begründeten Ausnahmefall auszugleichen, wenn die Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich zum Zeitpunkt des Kursbeginns bzw. der überwiegenden Zeit des Besuchs der zu fördernden Bildungsmaßnahme gegeben war.
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z. B. Akademien, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Schulen und sonstigen Instituten) bzw. an Einrichtungen, welche aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind, absolviert werden.
  • Ferner kann die Bildungsmaßnahme an Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretungen betrieben werden, absolviert werden bzw. kann es sich um Aus- oder Weiterbildungen mit einem gesetzlichen Lehrplan (Curriculum) handeln, wenn der/die Bildungsträger:in von einer öffentlich-rechtlichen Stelle per Bescheid zum Anbieten der Aus- oder
    Weiterbildung ermächtigt ist.
  • Bei Bildungsmaßnahmen über bzw. an ausländischen Bildungseinrichtungen wird die Erfüllung der Qualitätskriterien individuell geprüft.
  • Der Kurs muss mindestens 10 Übungseinheiten aufweisen.
  • Kurskosten waren selbst (privat) zu tragen.

Weiterbildungsförderung

50 % der Kurskosten bis maximal 500,00 EUR innerhalb der Förderperiode

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Antragstellung mit Online-Formular oder Antragsformular bis spätestens sechs Monate nach Kursabschluss.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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