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2014-03-12 19:09:00
WAFF: Wiener Pflegeausbildungsprämie
Wien

folgenden Ausbildungen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor
  • Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Altenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenbegleitung
    • DiplomsozialbetreuerIn Familienarbeit

Personen, welche eine der folgenden Ausbildungen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien absolvieren:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor
  • Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Altenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenbegleitung
    • DiplomsozialbetreuerIn Familienarbeit

Die/der InteressentIn bekommt kein Geld oder keine Förderung vom AMS, wenn folgende Umstände vorliegen:.

  • Ausbildung und Lebensunterhalt wird selbst bezahlt
  • macht keine Ausbildung, die vom AMS gefördert wird (z. B. Jobs PLUS Ausbildung, Ausbildung mit einem Fachkräftestipendium, Umschulung vom AMS gefördert)
  • erhält kein Geld vom AMS Wien (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU), Stiftungsarbeitslosengeld (zum Beispiel: Absolvierung einer Ausbildung im Programm Jobs PLUS Ausbildung), Fachkräftestipendium oder Pflegestipendium Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld oder Umschulungsgeld)
  • Teilnahme an von AMS geförderten und über Träger abgewickelten Bildungsmaßnahmen
  • von AMS finanzierte Aus- und Weiterbildungen (Wenn die Person zum Beispiel eine Beihilfe zu Kurskosten bei gleichzeitigem Bezug der Deckung des Lebensunterhalts bekommen hat)
  • Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen
  • Arbeitsplatznahe Qualifizierungen (AQUA)
  • oder Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
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Qualifizierungsförderung

  • 630,00 EUR pro Monat (12 mal pro Jahr) für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
  • Im Fall einer Teilzeitausbildung kann die Prämie länger bezogen werden. Dafür ist die Prämie aliquot niedriger.
  • Wenn Anspruch auf andere finanzielle Leistungen (wie Taschengeld, Aufwandsentschädigung) besteht, so werden diese von der Pflegeausbildungsprämie abgezogen.
  • Eine rückwirkende Auszahlung der Prämie ist für maximal drei Monate möglich.
  • Für SchülerInnen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ("Pflege mit Matura") absolvieren, beträgt der monatliche Betrag für die Pflichtpraktika im dritten, vierten und fünften Schuljahr 187,43 EUR (zehn Mal pro Schuljahr)
  • Für die "Pflege mit Matura" ist die erstmalige Antragstellung erst ab dem dritten Schuljahr möglich.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Wiener Pflegeausbildungsprämie
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.waff.at

Die Antragstellung kann online mit Ausbildungsbeginn oder bis zum Ende der Ausbildung erfolgen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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