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2014-03-12 19:09:00
WAFF: Wiener Pflegeausbildungsprämie
Wien

folgenden Ausbildungen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor
  • Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Altenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenbegleitung
    • DiplomsozialbetreuerIn Familienarbeit

Personen, welche eine der folgenden Ausbildungen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien absolvieren:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor
  • Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Altenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenarbeit
    • Fach-/DiplomsozialbetreuerIn Behindertenbegleitung
    • DiplomsozialbetreuerIn Familienarbeit

Die/der InteressentIn bekommt kein Geld oder keine Förderung vom AMS, d. h.

  • bezahlt Ausbildung und Lebensunterhalt selbst
  • macht keine Ausbildung, die vom AMS gefördert wird (z. B. Jobs PLUS Ausbildung, Ausbildung mit einem Fachkräftestipendium, Umschulung vom AMS gefördert)
  • erhält kein Geld vom AMS Wien (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)

Qualifizierungsförderung

  • 600,00 EUR pro Monat (12 mal pro Jahr) für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
  • Im Fall einer Teilzeitausbildung können Sie die Prämie länger beziehen. Dafür ist die Prämie aliquot niedriger.
  • Wenn Sie auf andere finanzielle Leistungen (wie Taschengeld, Aufwandsentschädigung) Anspruch haben, so werden diese von der Pflegeausbildungsprämie abgezogen.
  • Eine rückwirkende Auszahlung der Prämie ist für maximal drei Monate möglich.
  • Für SchülerInnen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ("Pflege mit Matura") absolvieren, beträgt der monatliche Betrag für die Pflichtpraktika im dritten, vierten und fünften Schuljahr 178,50 EUR (zehn Mal pro Schuljahr)
  • Für die "Pflege mit Matura" ist die erstmalige Antragstellung erst ab dem dritten Schuljahr möglich.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Wiener Pflegeausbildungsprämie
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.waff.at

Die Antragstellung kann online mit Ausbildungsbeginn erfolgen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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