- Beschäftigte nach ASVG (ArbeiterInnen/Angestellte)
- Personen in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
- Personen in Elternkarenz oder Hospizkarenz
- Neue Selbstständige (versichert nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz)
Hinweis: Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Beschäftigte in Integrationsmaßnahmen des AMS (z. B. Transitarbeitskräfte) sowie BeamtInnen, Studierende, SchülerInnen und PensionistInnen.