Aus- und Weiterbildungen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit in verschiedenen Fachgebietern, z. B.:
- Energieeffizienz
- Photovoltaik
- Umweltmanagement
- Energieberatung
- Nachhaltiges Bauen
Nicht gefördert werden:
- Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
- Anmelde- und Einschreibgebühren
- Bücher, Skripten, staatliche Gebühren
- Bildungsmaßnahmen, die der Qualifizierung zur/zum gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten in einem Unternehmen dienen (z. B. Abfallbeauftragte nach dem Abfallwirtschaftsgesetz und Abwasserbeauftragte nach dem Wasserrechtsgesetz)
- Beschäftigte nach ASVG (ArbeiterInnen/Angestellte)
- Personen in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
- Personen in Elternkarenz oder Hospizkarenz
- Neue Selbstständige (versichert nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz)
Hinweis: Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Beschäftigte in Integrationsmaßnahmen des AMS (z. B. Transitarbeitskräfte) sowie BeamtInnen, Studierende, SchülerInnen und PensionistInnen.
- Das monatliche Nettoeinkommen darf maximal 2.500,00 EUR betragen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
- Aus- und Weiterbildung muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Kurskosten müssen mindestens 150,00 EUR betragen
Qualifzierungsförderung
- 80 % der Kurskosten (bis maximal 5.000, EUR) bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.500,00 EUR
- 60 % der Kurskosten (bis maximal 5.000, EUR) bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.000,00 EUR
- 40 % der Kurskosten (bis maximal 5.000, EUR) bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.500,00 EUR
Die maximale Förderung kann im Zeitraum von fünf Jahren beantragt werden.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-555
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at
Anträge auf Förderung müssen spätestens vier Wochen nach Kursbeginn Online eingebracht werden.