Besondere Leistungen von Lehrlingen während der Lehrausbildung:
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in der Berufsschule: Berufsschulzeugnis ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut"
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bei der Lehrabschlussprüfung: mit „Auszeichnung" bestanden
Lehrlinge mit besonderen Leistungen in der Berufsschule bzw. bei der Lehrabschlussprüfung
- aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufausbildungsgesetzes (LFBAG)
- Hauptwohnsitz NÖ seit mindestens sechs Monaten
- Bezug der Familienbeihilfe
- Berufsschulzeugnis ausschließlich mit der Benotung "Sehr gut"
- Lehrabschlussprüfung mit "Auszeichnung" bestanden
120,00 EUR
Amt der NÖ Landesregierung
Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung (F3)
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13460
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Anträge sind bis spätestens drei Monate nach Zeugnisausstellung ausschließlich mittels Online-Formular einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.