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2014-03-12 10:30:00
Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes NÖ
Niederösterreich

Besondere Leistungen von Lehrlingen während der Lehrausbildung:

  • Berufsschulzeugnis ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut"
  • Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung" bestanden

Lehrlinge mit besonderen Leistungen in der Berufsschule bzw. bei der Lehrabschlussprüfung

  • aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufausbildungsgesetzes (LFBAG)
  • Hauptwohnsitz NÖ seit mindestens sechs Monaten
  • Bezug der Familienbeihilfe

120,00 EUR

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.noe.gv.at

Anträge sind bis spätestens sechs Monate nach Zeugnisausstellung ausschließlich mittels Online-Formular einzureichen.

Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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